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2G+ Regel beachten

Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch über die aktuelle Auslastung, da wir bei maximaler Auslastung keinen Eintritt gewähren können 

Update: 24.11.2021)

 

Zusätzlich zu den bisher geltenden Regeln gilt ab Mittwoch den 24.11.2021:

Der Besuch des Consports med. Fitness ist nur geimpften oder genesenen und ZUSÄTZLICH getesteten Personen gestattet.

Geimpft: Zweitimpfung mindestens 14 Tage zuvor

Genesen: positiver PCR Test, mindestens 28 Tage alt, jedoch nicht älter als 6 Monate

Getestet: Negatives Ergebnis eines PCR- (höchstens 48 Stunden alt) oder Schnelltests (höchstens 24 Stunden alt) oder Selbsttest vor Ort unter Auftsicht

ff

(Stand: 07.11.2021)

 

Liebe Mitglieder,

Herzlich Willkommen zurück!

Wie Sie bestimmt schon mitbekommen haben, haben die Fitnessstudios seit Freitag, den 21.05.2021, wieder ihre Türen geöffnet. Das heißt auch für uns, dass es endlich wieder mit dem Training im Studio losgehen kann!

Natürlich müssen wir uns aber noch an einige Regeln halten, damit unser Betrieb möglichst reibungslos ablaufen kann und sich alle Trainierenden bei uns sicher fühlen können.

Die wichtigsten Punkte, die es für den Umgang mit dem Sars-CoV-2-Virus zu beachten gilt, bekommen Sie hier im Überblick:

  1. Es gilt, die Corona-Ampel zu beachten:

    1. ROTEs gilt die 2G-Regel. Personen ist die Nutzung des Fitnessstudios nur gestattet, durch Nachweis eines vollständigen Impfschutzes oder Nachweis einer Genesung (nicht älter als 6 Monate). Zudem gelten die Maskenpflicht (FFP2) sowie die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen –  während der Sportausübung darf die Maske abgelegt werden.

    2. GELBEs gilt die 3-G+ Regel. Personen ist die Nutzung des Fitnessstudios nur gestattet, durch Nachweis eines vollständigen Impfschutzes, Nachweis einer Genesung (nicht älter als 6 Monate) oder Vorlage aktuellen negativen PCR-Testergebnisses (Gültigkeit: 48 Stunden) Zudem gelten die Maskenpflicht (FFP2) sowie die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen –  während der Sportausübung darf die Maske abgelegt werden.

    3. GRÜN: Es gilt die 3-G-Regel. Personen ist die Nutzung des Fitnessstudios nur gestattet, durch Nachweis eines vollständigen Impfschutzes, Nachweis einer Genesung (nicht älter als 6 Monate) oder Vorlage aktuellen negativen Testergebnisses (Gültigkeit: PCR-Test 48 Stunden, Schnelltest 24 Stunden; Alternativ kann ein eigener oder bei uns erworbener Schnelltest vor Ort durchgeführt werden). Zudem gelten die Maskenpflicht (FFP2 oder medizinische Maske) sowie die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen –  während der Sportausübung darf die Maske abgelegt werden.

  2. Bei Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung oder anderen Symptomen des Coronavirus (Husten, Erkältung, Fieber, etc.) ist das Betreten des Studios nicht gestattet.

  3. Auch in Umkleidekabinen und Duschen dürfen nur bei Einhaltung des Mindestabstandes benutzt werden (max. 3 Personen).

  4. Zur Rückverfolgung der Kontakte bringen Sie bitte zu jedem Training Ihre Mitgliedskarte mit.

 

Wir empfehlen: Kommen Sie schon in Ihrem Sportoutfit zu uns, um Wartezeiten an den Umkleiden zu vermeiden.

Für Nachfragen ist unser Studiotelefon (089 - 69 93 78-40) zu den unten aufgeführten Öffnungszeiten besetzt. Oder Sie schreiben uns gerne eine E-Mail an fitness@consports.de.

Wir freuen uns auf Sie!

Ihr Consports-Team

 

Öffnungszeiten:

Montag            8:00 – 21:00

Dienstag          8:00 – 21:00

Mittwoch         8:00 – 21:00

Donnerstag     8:00 – 20:00

Freitag             8:00 – 20:00

Samstag          8:00 – 14:00

Sonntag           8:00 – 14:00

 

Feiertage          9:00 – 14:00

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Für die Interessierten: das zu Grunde liegende Rahmenkonzept Sport finden Sie unter dem nachfolgendem Link.

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